Für mich als Goldschmied wird die Preisentwicklung von Gold zu einem echten Problem. Rohstoffe die sich im Preis extrem nach oben entwickeln weiter zu verarbeiten und dann auch weiter verkaufen zu wollen ist nicht einfach. Deshalb tendiere ich dazu vermehrt neuen Schmuck in Silber zu fertigen. Meine Produkte sollen und müssen ja auch erschwinglich bleiben.
Das Stempeln von Gold und Silber ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
In Deutschland besteht keine Pflicht, aus edelmetallhaltigen Legierungen hergestellte Schmuckwaren und Geräte mit einem den Feingehalt angebenden Stempel zu versehen. Wird dagegen freiwillig gestempelt, so gilt das
Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaren.
Dieses Gesetz geht bereits auf das Jahr 1884 zurück und wurde bis 2001 mehrfach geändert.
Schmuck und Gerät dürfen in jedem Feingehalt hergestellt und gehandelt werden, sofern sie nicht gestempelt werden.
Das Gesetz besagt, dass man in Deutschland den Feingehalt von Gold- und Silberwaren in Tausendteilen angeben muss.
Die Fehlergrenze darf zehn Tausendteile nicht überschreiten, wenn der Gegenstand im Ganzen eingeschmolzen wird.
Aus dem Ausland eingeführte Gold- und Silberwaren dürfen nur dann angeboten werden, wenn sie zusätzlich mit einer diesem Gesetz entsprechenden Stempelung versehen werden.
Für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts haftet der Verkäufer der Ware.
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Lediglich bei versilberten Bestecken und anderem Tafelgerät, die mit einem die Niederschlagsmenge des Feinsilbers angegebenen Zahlenstempel versehen werden, muss das eingeschmolzene Material nicht den Tausendteilen entsprechen. Vielmehr besagt ein 80er oder 90er Stempel bei Besteck, dass auf eine Warenoberfläche von 24dm² 80 bzw. 90 g Silber aufgetragen wurden. Dies entspricht in etwa 12 Gabeln und 12 Löffel.
Buchtipp
Die Stempelung von Platin ist nicht gesetzlich geregelt. Nach internationaler Absprache werden Platinlegierungen mit einem Mindestfeingehalt von 960/000 mit einem „Pt“ gestempelt.
Für die Stempelung von Doublé (unechter Schmuck mit meist aufgewalztem Goldblech) gelten besondere Regelungen, die ich hier aber vernachlässige.
Änderungen bei der Regelung vom Stempeln von Gold und Silber wurden per Gesetz in folgenden Jahren vollzogen.
24.3.1934 (BGBl. S. 240)
24.5.1968 (BGBl. S. 528)
2.3.1974 (BGBl. S. 590)
12.3.1976 (BGBl. S. 513)
und 10.11.2001 (BGBl. S. 2992, 2997).
Fazit:
Was viele erstaunen mag ist die Tatsache, des es keine gesetzliche Grundlage gibt, die vorschreibt, dass ein Schmuckstück gestempelt sein muss. Es ist aber zwingend erforderlich, dass, wenn man Schmuck stempelt, die Stempelung dem entsprechenden Feingehalt entspricht.
Ein schlichter Bandring aus dem alten Gold einer Kundin.
Eine Kundin hatte mehrere Ringe, die sie nicht mehr tragen wollte. Diese Ringe dienten als Altgold für eine Neuanfertigung. Sie
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wünschte sich einen soliden breiten Ring aus meiner Goldschmiede und hatte genaue Vorstellungen. Sie verdeutlichte mir diese durch ein mitgebrachtes Foto aus einem Prospekt oder Katalog. Somit war die Optik von ihrem Wunschring absolut klar.
Bandring 585/- mit Brillant 0,14 ct
Der Ring sollte 10 mm breit werden. Ich habe die Proportionen der Vorlage auf diese Breite übertragen. Dadurch war auch klar, wie groß der Brillant, der eingearbeitet werden sollte, sein muss, damit er optisch harmonisch zur Ringschiene passt. Außerdem musste er ja auch technisch fassbar sein. Diesen Brillant habe ich in sehr guter Qualität bestellt und mit der Arbeit begonnen.
Ein solider Ring und dabei gespart
Die Kundin hat einen sehr hochwertigen neuen Ring, Bandring, bekommen, den sie dadurch, dass sie das Altgold hatte auch bei weitem nicht so teuer bezahlen musste. Sie brauchte ausschließlich den Brillanten und den Arbeitsaufwand zahlen und hatten letztlich einen Ring , der – hätte sie kein Altgold gehabt – um ca. 820,00€ günstiger war als ohne Altgold.
Und vor allem hat sie einen Ring, an dem sie sich über Jahre erfreuen kann.
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English
Made of old gold – Band ring with diamond
A customer had multiple rings that no longer wanted to wear them. These rings were used as scrap gold for a new production. She wanted a solid wide ring of my goldsmiths and had very specific ideas that she could show me by a photo from a brochure or catalog.
The ring should be 10 mm wide. I transferred the proportions of the original on this width. Thus it was also clear how big the diamond, which should be incorporated, must be so that it is optically harmonized and technically is tangible. I ordered this diamond in very good quality and started to work.
The customer now get a very high quality new ring. If she had not the old gold esh had to pay far more expensive. She need only to pay the diamond and the amount of work and eventually had a ring – they would have had no scrap gold – by about € 820.00 was better than without old gold.
And above all, she has a ring to which they can enjoy for years.
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