Double-Gold wird auch als Walzgold bezeichnet
Double, bzw. Walzgolddoublé wird nach DIN 58680 (Tl4) als „mechanische Gold-Plattierung“ definiert. Das Herstellungsverfahren beschreibt DIN 8237 in Übereinstimmung mit der internationalen Norm ISO 3160-1975 als „das Aufbringen einer Goldauflage auf einer Metallunterlage durch Schweißen, Warmwalzen oder ein ähnliches mechanisches Verfahren“. Der durch Reichsgerichtsurteil vom 21.12.1923 gesetzlich geschützte Name „Doublé“ (englisch: rolled gold, französisch: or laminé) darf nicht für Waren verwendet werden, deren Goldauflage durch ein anderes Verfahren – z.B. durch galvanische Goldplattierung – erzeugt wurde.
Double besteht aus einer Goldlegierung (500/er,585/er oder 750/er Gold) als Auflageschicht und aus einer Unterlage, die von einer nicht goldhaltigen Legierung gebildet wird. Die entsprechenden Gewichte heißen Auflagegewicht und Unterlagengewicht. Gemeinsam bilden sie das Doublégewicht. Das in der Gesamtmasse der Ware enthaltenen Feingold wird demnach als Feingewicht bezeichnet. Beim Feingehalt unterschiedet man zwischen dem der Auflagenschicht und dem des Doublés insgesamt. Die Schichtdicke der Auflage wird als Auflagenstärke bezeichnet. Sie bildet zusammen mit der Stärke der Unterlage die Stärke des Doubles. Ergänzend gibt es noch Triplé. Dabei handelt es sich um goldplattierte Waren, die beidseitig durch ein mechanisches Verfahren beschichtet werden.
Auch hier gilt das Stempelgesetz
Der Feingehalt der Auflage darf nach DIN 8237 nicht angegeben werden. Eine solche Angabe würde im Widerspruch zum Stempelgesetz stehen. Auch die Werbung unter Hinweis auf den Auflagenfeingehalt ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 04.06.1985 (Az15.0.420/85) unzulässig. Im Gegensatz dazu darf der Double-Feingehalt, also der Feingehalt von Auflage und Unterlage zusammen angegeben werden. Die Angabe des Feingehalt erfolgt ausschließlich in Tausendteilen, wie es auch im Stempelgesetz beschrieben ist.
Die Angabe der Auflagenstärke ist nach DIN 8237 und DIN 58680 aber nur zulässig, wenn sie mindestens 5 mikrometer beträgt und darf auch nur in Mikrometer angegeben werden. Die veralteten Einheiten Nummer und Mikron sind nicht normgerecht und von daher zu vermeiden. Weiteres zum Doublé: Geschichte des Doublé
2 Kommentare
Mi piacciono le tue missioni.
Hallo Herr Plaar,
auf der Suche nach der Bedeutung des Feingehalts eines Rowi-Uhrarmbands kam ich auf Ihre Seite. Das Armband ist allerdings wohl älter als die erwähnte DIN-Norm, und so konnte ich den Doublè-Gehalt noch nicht bestimmen. Auf den Armbandgliedern steht Doublé in verschiedenen Sprachen sowie 1/4. Ist 1/4 der Feingehalt – also 1 Teil Gold (585?) zu 4 Teilen Edelstahl?
Danke.